Wichtige Infos:


Patienten-Information zur gesetzlichen Zuzahlung


Nach § 32 SGB V sind Versicherte bei gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, eine Zuzahlung zu den Behandlungskosten zu leisten.

Die Zuzahlung ist am Tag der ersten Behandlung fällig.

Sie wird von allen Praxen in gleicher Höhe erhoben.

Bei zu viel entrichteter Zuzahlung haben Sie einen Anspruch auf Erstattung.

Vielen Dank - Ihr Praxisteam

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